Aktuelles
Briefwahlunterlagen online beantragen

Für die Kommunalwahl am 14. März 2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises online zu beantragen.

Die Aktion erfreut sich großer Beliebtheit und punktet alljährlich mit floralem Charme: Zum Weltfrauentag verteilen Mitglieder des Fairtrade Town-Steuerungskreises der Stadt Idstein gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Limesschule fair gehandelte Rosen in der Idsteiner Fußgängerzone.
Doch wegen der Corona-Verordnungen muss der Blumengruß in diesem Jahr ausfallen.

In der Zeit vom 8. März bis 10. Juni 2021 werden Spülungen des Rohrnetzes durch das Wasserwerk der Stadtwerke Idstein durchgeführt.
Die Stadt Idstein bereitet in diesen Wochen intensiv die hessische Kommunalwahl vor. Am 14. März 2021 werden der Kreistag und in der Stadt Idstein die Stadtverordnetenversammlung, die Ortsbeiräte und der Ausländerbeitrat gewählt. Da die Corona-Pandemie bis zum Wahltag nicht überwunden sein wird, weist die Wahlleiterin der Stadt Idstein, Birgit Pfirrmann, ausdrücklich auf die Möglichkeit der Briefwahl hin: „Natürlich gibt es auch bei dieser Kommunalwahl die Möglichkeit wie üblich im Wahllokal zu wählen. Aber die Briefwahl ist ein guter Weg, das Wahlrecht wahrzunehmen und zugleich das Infektionsrisiko für alle Beteiligten – Wähler und ehrenamtliche Wahlhelfer – gering zu halten.“

Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf das Corona-Virus und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen findet in dieser Wahlperiode keine Sitzung der Stadtverordneten-versammlung der Stadt Idstein mehr statt. Da somit vorerst keine Entscheidung der Stadt-verordnetenversammlung eingeholt werden kann, muss der Haupt- und Finanzausschuss an Stelle der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 51 a HGO in dringlichen Angelegenheiten Eilentscheidungen herbeiführen.

In dem jetzigen Lockdown und verstärkt in der Zeit danach möchte die Stadt Idstein die Gewerbetreibenden wieder auf vielfältige Weise unterstützen. Eine der umfänglichen Maßnahmen zur Stärkung der Idsteiner Wirtschaft war nach dem Lockdown 2020 unter anderem der Verzicht der Stadt auf eigentlich anfallende Gebühren bei Sondernutzungen in der Idsteiner Innenstadt durch anliegende Geschäfte und Gastronomiebetriebe. Nun hat der Magistrat der Stadt Idstein beschlossen, dass dies genauso für 2021 gelten soll. Das heißt, für Aufsteller, Warenständer und ähnliches werden keine Gebühren erhoben.
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