Rathaus und Politik - Standesamt Idsteiner Land
Beurkundung eines Sterbefalles
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Sterbeortes.
In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Vorzulegende Unterlagen:
Todesbescheinigung des Arztes Geburtsurkunde des/der Verstorbenen bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen ein Nachweis über den Familienstand Personalausweis des/der Verstorbenen und der anzeigenden Person im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein
Letzte Änderung: 13.08.2013 09:17 Uhr