Ergänzende Verfügungen für den Rheingau-Taunus-Kreis - Maskenpflicht in Idsteins Fußgängerzone gilt bis vorerst 14. März 2021
Angesichts der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet hat der Rheingau-Taunus-Kreis ergänzende Allgemeinverfügungen erlassen.
Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Fußgängerzone
In der Idsteiner Fußgängerzone, also im Bereich König-Adolf-Platz, Himmelsgasse, Rodergasse, Löhergasse und Löherplatz, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Diese Verpflichtung gilt von Montag - Samstag in der Zeit zwischen 8:00 und 19:00 Uhr (Karte Fußgängerzone Idstein).
Auf den Spielplätzen gilt keine Maskenpflicht, aber der Landrat und die Bürgermeister appellieren an die Eltern auf den Spielpätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und auf die Abstandsregel zu achten. Es empfiehlt sich auch, im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung immer dann zu tragen, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann.