Bekanntmachung
Nachrücken in den Ortsbeirat Idstein-Kern
Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Steffen von der Heidt am 27. August 2021 auf sein Mandat im Ortsbeirat Idstein-Kern verzichtet hat.
An seine Stelle rückt gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) der im Wahlvorschlag der CDU zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl aufgeführte Herr Peter Zimmer, Bertha-von-Suttner-Weg 3, 65510 Idstein in den Ortsbeirat Idstein-Kern nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Idstein, den 3. September 2021
Die Wahlleiterin
gez.
Pfirrmann