Pressemitteilung
2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kappus-Anlage/ Am Bahnhof 1" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich, Idstein-Kernstadt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 15. Juli 2021 die Aufstellung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kappus-Anlage / Am Bahnhof 1" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in Idstein-Kernstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet besitzt eine Größe von rd. 0,87 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 47/2 teilweise und 49/4 der Flur 8.
Die genaue Lage des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
- Übersichtsplan
Das städtebauliche Ziel der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "KappusAnlage / Am Bahnhof 1" ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines weiteren Büro- und Geschäftshauses sowie die Erweiterung der Verkaufsfläche des im Plangebiet vorhandenen Lebensmitteldiscounters. Der wirksame Flächennutzungsplan wird analog der im Bebauungsplan zur Ausweisung gelangenden Gebiete geändert. Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gern. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Begründung, Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der Zeit vom Montag, den 21. November 2022 bis einschließlich Freitag, den 23. Dezember 2022 im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie
Freitags von7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, textlich, per elektronischer Übermittlung (z.B. E-Mail) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Allgemeine Hinweise zum Betreten des Rathauses während der Corona-Pandemie:
Das Rathaus ist mit allen Serviceangeboten wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Bitte beachten Sie, dass der Eingang in das Rathaus nur über den Haupteingang möglich ist. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten unverändert weiter. Im Rathaus legen Sie bitte einen MundNasenschutz an.
Im Rathaus der Hochschulstadt Idstein ist es Besuchern aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit nicht gestattet, sich selbstständig und frei zu bewegen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich im Haupteingangsbereich des Rathauses anzumelden. Eine Terminvereinbarung innerhalb der vorgenannten Uhrzeiten ist nicht erforderlich. Mitarbeiter des Rathauses werden Ihnen den Raum, in dem die öffentliche Auslegung stattfindet, zeigen.
Für Fragen oder eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter der +49 6126 78-0 bzw. per EMail an info@idstein.de oder wenden Sie sich direkt an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in. Während der Auslegungsfrist wird den Bürgern in Form der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Das Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine der Grundlagen für die Beratungen in den städtischen Körperschaften werden.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Idstein, den 3. November 2022
gez.
Christian Herfurth
Bürgermeister