Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Hochschulstadt Idstein
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 29. September 2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Bockshahn" in Idstein-Kernstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet besitzt eine Größe von 5.719 m2 (0,5 ha). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1/3 (tlw.), 1/11 (tlw.), 39/12 (tlw.), 27/17 (tlw.), 27/19, 27/39 und 27/40 (tlw.).
Die genaue Lage des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Das städtebauliche Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bockshahns" liegt in der Gewährleistung einer geregelten städtebauliche Entwicklung innerhalb des Plangebietes und der Entwicklung als Mischgebiet zur Ermöglichung der Ansiedlung von Wohn- und Gewerbenutzung. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung. Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung und artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung wird in der Zeit vom Montag, den 14. November 2022 bis einschließlich Freitag, den 16. Dezember 2022 im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 7:30 bis 18:00 Uhr sowie
Freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, textlich, per elektronischer Übermittlung (z.B. E-Mail) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Planunterlagen können zeitgleich online sowie auf der Website der Planergruppe ROB unter „Beteiligungsverfahren" eingesehen werden und sind über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen verfügbar.
Allgemeine Hinweise zum Betreten des Rathauses während der Corona-Pandemie:
Das Rathaus ist mit allen Serviceangeboten wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Bitte beachten Sie, dass der Eingang in das Rathaus nur über den Haupteingang möglich ist. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten unverändert weiter. Im Rathaus legen Sie bitte einen MundNasenschutz an.
Im Rathaus der Hochschulstadt Idstein ist es Besuchern aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit nicht gestattet, sich selbstständig und frei zu bewegen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich im Haupteingangsbereich des Rathauses anzumelden. Eine Terminvereinbarung innerhalb der vorgenannten Uhrzeiten ist nicht erforderlich. Mitarbeiter des Rathauses werden Ihnen den Raum, in dem die öffentliche Auslegung stattfindet, zeigen.
Für Fragen oder eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter der +49 6126 78-0 bzw. per EMail an info@idstein.de oder wenden Sie sich direkt an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in. Während der Auslegungsfrist wird den Bürgern in Form der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Das Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine der Grundlagen für die Beratungen in den städtischen Körperschaften werden. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Idstein, den 31. Oktober 2022
gez.
Christian Herfurth
Bürgermeister