Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Jahresabschluss 2017


Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung des Magistrats

Gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S.915) wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in ihrer Sitzung am 17. Februar 2022 den vom Rechnungsprüfungsamt des Rheingau-Taunus-Kreises geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 festgestellt und dem Magistrat Entlastung erteilt.

Der geprüfte und beschlossene Jahresabschluss 2017 mit allen Anlagen und Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 114 Abs.2 HGO in der Zeit vom 21. März bis einschließlich 29. März 2022 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadtverwaltung Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, Zimmer B 5 bis B 6, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr außer Freitagnachmittag) öffentlich aus. (Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung und mit einem medizinischen Mund-Nasenschutz)

Weiterhin kann der Jahresabschluss 2017 auch im Internet unter www.idstein.de eingesehen werden.


Idstein, den 10.03.2022

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein
Im Auftrag

gez.

Eichstädt
Magistratsoberrätin