Bekanntmachung
Nachrücken in den Ortsbeirat Idstein-Lenzhahn
Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Frau Cindy Butler am 15. März 2022 ihr Mandat im Ortsbeirat Idstein-Lenzhahn niedergelegt hat.
An ihre Stelle rückt gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) die im Wahlvorschlag der Bürgerliste Lenzhahn zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 als nächste Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl aufgeführte Frau Sabine Schramm, In den Dörrwiesen 3, 65510 Idstein-Lenzhahn in den Ortsbeirat Idstein-Lenzhahn nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Idstein, den 1. April 2022
Pfirrmann
Wahlleiterin