Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Vertretungsbefugnis


Gemäß § 3 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Idstein werden die Namen der Vertretungsberechtigten und der Umfang der allgemeinen Vertretungsbefugnisse hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Durch Beschluss des Magistrats vom 7. Februar 2022 wurde Herr Ingo Viehböck mit Wirkung vom 1. April 2022 zum Betriebsleiter der Stadtwerke Idstein bestellt.

Bei rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung des Betriebsleiters erfolgt die Vertretung durch Frau Irene Fuchs. Sie ist damit vertretungsbefugt im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsleiters.

Der Betriebsleiter vertritt die Stadt in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestim­mungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Betriebskommission oder der Stadtverordnetenversammlung obliegen.

Dem Betriebsleiter obliegt die kaufmännische und technische Betriebsleitung. Er ist verantwortlich für die Durchführung, Koordination und Überwachung sämtlicher Aufgaben des Eigenbetriebes.

Ihm obliegt insbesondere

  • die Aufstellung und Vorlage des Wirtschaftsplanes und der fünfjährigen Finanzplanung sowie der Jahresberichte,
  • die Vorlage der Jahresabschlüsse und der Geschäftsberichte,
  • die nach dem Gesetz erforderliche Berichterstattung vor der Betriebskommission,
  • der Einsatz des Personals des Eigenbetriebes und dessen Überwachung,
  • die Vermögens- und Finanzwirtschaft und die Überwachung der Liquidität nach Maßgabe der Richtlinien der Betriebskommission,
  • die Organisation der Verwaltung und die Beobachtung der Kostenentwicklung sowie die Überwachung des Betriebsablaufes auch unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten,
  • die Vorbereitung und der Abschluss von Verträgen über den Bezug von Wasser, Material und die Ausführung von Baumaßnahmen entsprechend den Beschlüssen der Betriebskommission
  • Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen bis zu einem Wert von 1.000,00 Euro im Einzelfall.

Soweit Geschäfte den Wert von 50.000,00 Euro übersteigen, hat der Betriebsleiter die Genehmigung der Betriebskommission einzuholen.

Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von den Vertretungsberechtigten abgegeben.

Im Übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Stadt versehen sind. Die Vertretungs­berechtigten unterzeichnen im Namen des Eigenbetriebes.

 

Idstein, den 4. März 2022

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister