Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Änderungssatzung Jagdgenossenschaft Lenzhahn

Erste Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Idstein-Lenzhahn im Rheingau-Taunus-Kreis vom 16. März 1978

§ 7 Abs. 2 der vorstehenden Satzung wird wie folgt gefasst:

Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß zur Versammlung eingeladen wurde, unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossen.

Vorstehende Erste Änderung ist in der Genossenschaftsversammlung vom 6. März 2023, in der acht Jagdgenossen mit einer Grundfläche von 208,80 ha anwesend bzw. vertreten waren, beschlossen worden.

 

Idstein, den 26. März 2023

 

Berthold Usinger
Jagdvorstand