Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Hochschulstadt Idstein


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 30. März 2023 den nach den Verfahrensschritten der § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Am Holdersberg“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein beschlossen, den Bebauungsplan nach § 2 BauGB im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von 4.741 m² (0,45 ha). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 78 (tw.), 79, 80, 81 der Flur 15, die Flurstücke 1 (tw.) und 2 (tw.) der Flur 16 und die Flurstücke 14/1 und 14/2 (tw.) der Flur 11.

Die genaue Lage des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Ziele und Zwecke der Planung

Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplanes "Am Holdersberg" ist es, eine geregelte städtebauliche Entwicklung innerhalb des Plangebietes zu gewährleisten und das Gebiet als Wohngebiet zu entwickeln. Nach dem Aufstellungsbeschluss vom 15.09.2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Während der Offenlage ist in verschiedenen eingegangenen Stellungnahmen die Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes geltend gemacht worden. Hierzu wurden im April 2022 Hydraulische Nachweise am Auroffer Bach beauftragt, in deren Rahmen eine Neuberechnung der Überschwemmungsflächen für das 100-jährliche Hochwasser erfolgte. Die Ergebnisse der Neuberechnung führten vor dem Hintergrund des überholenden Hochwasserschutzes zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs. Die Planänderung führt dazu, dass eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB notwendig ist.

Erneute Öffentliche Auslegung

Gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Am Holdersberg“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz, Hydraulischem Nachweis und Schallimmissionsprognose in der Zeit von

Dienstag, den 30.05.2023 bis einschl. Freitag, den 30.06.2023

im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro

während der allgemeinen Dienststunden

Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie
Freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Gesetzlicher Rahmen und Anlass der Planung
    - Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches
    - Inhalte des Bebauungsplans
    - Rechtliche Restriktionen und übergeordnete Planungen (Naturschutzrecht, besonderer Artenschutz, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht, übergeordnete Planungen)
    - Bestandsanalyse (Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Bodenhaushalt, Wasserhaushalt, Klima / Luft, Landschaftsbild, Erholungsfunktion)
    - Kultur- und sonstige Sachgüter
    - Auswirkungsanalyse (Schutzgutbezogene Auswirkungen bei Durchführung der Planung (Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Bodenhaushalt, Grundwasser und Oberflächengewässer, Klima / Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter))
    - Schutzgutbezogene Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung
    - Wechselwirkungen, Kumulation
    - Schutz-, Vermeidung- und Ausgleichsmaßnahmen
    - Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
    - Umgang mit Emissionen und Immissionen, Abfall und Abwasser
    - Nutzung Erneuerbarer Energien, Energie-Einsparung
    - Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz gemäß § 1a BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Eingriffsregelung, Natura 2000-Gebiete)
    - Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten
    - Hinweise zum Monitoring
    - Allgemein verständliche Zusammenfassung

  • Fachbeitrag Artenschutz mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Einleitung (Anlass und Aufgabenstellung, Lage und Umfang des Vorhabens, rechtliche Grundlagen, Methodik, Datengrundlage)
    - Relevante Arten und ihre Betroffenheiten (Biotopstruktur, Wirkfaktoren, Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, Tiergruppen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (Weichtiere, Käfer, Libellen, Fische, Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien, Säugetiere), europäische Vogelarten nach Art. 1 der VSchRL, Maßnahmen zur Vermeidung sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, Betroffenheit von geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie)
    - Naturschutzfachliche Ausnahmevoraussetzungen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 (1) FFH-RL bzw. Art. 9 (1) VSchRL
    - Zusammenfassung und Prüfungsergebnis

  • Hydraulische Nachweise am Auroffer Bach mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Einleitung (Ausgangslage und Aufgabenstellung)
    - Verwendete Unterlagen
    - Modellerstellung (Modellkonzeption, Verwendetes Programmsystem, Modellgebiet, Aufbau des Berechnungsnetzes für den Ist-Zustand)
    - Modellanwendung (Abflussszenarien, Randbedingungen, Ergebnisse für HQ100, Überprüfung der Ergebnisse)
    - Neuberechnung auf Grundlage einer aktuellen Bestandsaufnahme (Vorbemerkung, Neuerstellung des Berechnungsnetzes, Modellanwendung, Ergebnisse)
    - Zusammenfassung

  • Schallimmissionsprognose mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Aufgabenstellung
    - Grundlagen
    - Immissionsorte und -richtwerte
    - Schallausbreitungsberechnung
    - Aussagesicherheit, Unsicherheitsberechnung
    - Bewertung

  • Stellungnahme der PLEdoc GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Ver- und Entsorgung (Betroffenheit von Versorgungseinrichtungen durch ggf. planexterne Ausgleichsflächen)

  • Stellungnahme der Telekom Technik GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Ver- und Entsorgung (Unterbringung der Telekommunikationslinien in Straßen bzw. Gehwegen; Schutz der Telekommunikationslinien bei Baumpflanzungen)

  • Stellungnahmen von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Immissionsschutz (Schutzmaßnahmen aufgrund des BImSchG gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen)

  • Stellungnahmen des Amtes für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg-Weilburg mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Naturschutz (Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung; Umgang mit Grund und Boden; Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Produktionsflächen; keine Schäden angrenzender landwirtschaftlicher Flächen während der Durchführung der Ausgleichsmaßnahme entstehen lassen)

  • Stellungnahmen des Rheingau-Taunus-Kreises mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Immissionsschutz (Nutzung erneuerbarer Energien; Schallleistungspegel bei der Verwendung von Luftwärmepumpen)
    - Artenschutz (Betrachtung der Lichtimmissionen zur Vermeidung und Minderung von Störwirkungen)
    - Naturschutz (Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung; Entwicklungsziel des genehmigten Flächennutzungs- und Landschaftsplans und Entwicklungsziele des Naturschutzes; Auroffer Tal als Ausflugsziel, Schutz von Landschaftsteilen; Umfang der Ausgleichsmaßnahme; „Auroffer Bach“ und naturnahes Erhaltungsziel)
    - Ver- und Entsorgung (Gewährleistung der Löschwasserversorgung durch eine geeignete Verkehrsanbindung; Gewährleistung der erforderlichen Mindestwassermengen zur Löschwasserversorgung; Entnahme der Löschwassermengen aus Hydranten; Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen der „Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen“ zugunsten der Abfallwirtschaft)
    - Gewässerschutz (Festsetzung des Gewässerrandstreifens des Auroffer Bachs gemäß § 23 Abs. 1 HWG und der Verbotstatbestände des § 23 Abs. 2 HWG und des § 38 Abs. 4 WHG; Gewässerverbesserungsmöglichkeiten; Schaffung temporärer Nasswiesenbereiche)
    - Hochwasserschutz (Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsgebietes des „Wörsbachs“ und seines Nebengewässers, dem „Auroffer Bach“ im Sinne des § 76 WHG, wasserhaushaltsrechtliche Schutzvorschriften gem. §§ 78 und 78a WHG)

  • Stellungnahmen der NABU Gruppe Idstein e.V. und der nach dem BNatSchG anerkannten Verbände zu den folgenden Themen:
    - Natur- und Landschaftsschutz (Bebauung in der Aue des Auroffer Baches; Behandlung der östlichen Teilfläche des Plangebietes als Innenbereich; Vorhandensein einer ökologisch wertvollen Talaue; Eingriff in Natur und Landschaft; Bewertung des Talbereichs des Auroffer Baches im Landschaftsplan der Stadt Idstein als „Landschaftsbildprägende Struktur“; Lage des Auenbereichs außerhalb der im Flächennutzungsplan der Stadt Idstein dargestellten Siedlungsgrenze)
    - Artenschutz (Betroffenheit der Artenvielfalt; Untersuchung des europarechtlich geschützten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings)
    - Klimaschutz (Klimafunktion des Bachtals und der ortsnahen Erholungsfunktion; Lage im Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und im Vorranggebiet Regionaler Grünzug)
    - Hochwasserschutz (Bebauung der Aue des Auroffer Baches und Zunahme von Starkregenereignissen und der Flutkatastrophe im Ahrtal)

  • Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Darmstadt mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Gewässerschutz (Festsetzung des Gewässerrandstreifens des Auroffer Bachs gemäß § 23 Abs. 1 HWG und der Verbotstatbestände des § 23 Abs. 2 HWG und des § 38 Abs. 4 WHG)
    - Hochwasserschutz (Lage im Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz; Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsgebietes des „Wörsbach“ und seines Nebengewässers, dem „Auroffer Bach“ im Sinne des § 76 WHG sowie der baulichen Schutzvorschriften gemäß § 78 WHG sowie sonstigen Schutzvorschriften gemäß § 78a WHG; Sicherstellung geordneter Abflussverhältnisse des Auroffer Baches)
    - Klimaschutz (Lage im Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und im Vorranggebiet Regionaler Grünzug; Kompensation des Regionalen Grünzugs)
    - Naturschutz (Abstimmung der Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft mit der unteren Naturschutzbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises; flächenneutrale Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen; Lage im Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft)
    - Grundwasserschutz (Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes des Grundwassers)
    - Ver- und Entsorgung (Gewährleistung einer ausreichenden Trink- und Löschwasserversorgung; Angaben zur Abwasserentsorgung und Aufnahme von wasserwirtschaftlichen Festsetzungen zur Verwertung von Niederschlagswasser)
    - Bodenschutz (Hinweis auf nachsorgenden Bodenschutz; Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes, bei der Feststellung organoleptischer Verunreinigungen ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV Umwelt Wiesbaden, Dezernat IV/Wi 41.1 Grundwasser, Bodenschutz zu beteiligen)
    - Immissionsschutz (Lärmimmissionen von Seiten des Feuerwehrgerätehauses)

  • Stellungnahmen des Kampfmittelräumdienstes des Regierungspräsidiums Darmstadts mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Bodenschutz (Auffinden von Bombenblindgängern; Verständigung des Kampfmittelräumdienstes bei Fund kampfmittelverdächtiger Gegenstände)

  • Stellungnahmen der Syna GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Ver- und Entsorgung (Umlegung und Versetzung von Versorgungsanlagen)

  • 4 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Aussagen zu den folgenden Themen:
    - Natur – und Landschaftsschutz (Eingrünung auf Wendehammer beschränken, um Trennung der Talaue zu vermeiden; Bedenken hinsichtlich einer Bebauung und Wertigkeit der Talaue sind nicht hinreichend berücksichtigt; Auenbereich liegt außerhalb der Siedlungsgrenze im Flächennutzungsplan, Vorhaben entspricht nicht einer Innenentwicklung)
    - Ver- und Entsorgung (Müllsammelplatz an Einmündung der Straße „Am Holdersberg“ verlegen und Dimensionierung des Wendehammers auf Lieferfahrzeuge und PKWs)
    - Naturschutz (B-Plan-Fläche und Ausgleichsfläche befinden sich im Vorranggebiet für Landwirtschaft, Ausgleichsfläche kann nicht als Kompensationsfläche für die Umwandlung von Wiese zu Bauland herangezogen werden; Auswirkungen wurden nicht im Zusammenhang mit der Planung zur Verlagerung des Standortes der Feuerwehr bewertet; Umweltbericht und Lücken bezüglich der Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase; Alternativen zu leerstehenden Gebäuden an anderer Stelle)
    - Hochwasserschutz (Bewertung zum Hochwasserschutz notwendig; ein in den Bach mündendes Rohr aus Flurstück 76 ist in der Begutachtung nicht bewertet worden; nachteilige Beeinträchtigungen der neuen und bestehenden Bebauung durch Extremhochwasser; Im Umweltbericht fehlt in der Auswirkungsanalyse die Bewertung zu Extremhochwasser; Planbereich ist in den letzten 20 Jahren von Überschwemmungen betroffen gewesen; extreme Hochwassersituation hat Auswirkungen auf Personen und Gebäude)
    - Klimaschutz (Bewertung zur Anfälligkeit des Vorhabens durch den Klimawandel fehlt; Wärmepotential bei Versiegelung der Flächen durch neue Dächer; Talbelüftung bis nach Oberauroff wird beeinträchtigt, insbesondere im Zusammenhang mit einem Neubau der Feuerwehr)
    - Artenschutz (Geschützten Arten kommt in der Planung nicht der gebotene Schutz zu, Vertreibung führt zum Aussterben der Population)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, per elektronischer Übermittlung (z.B. textlich per E-Mail) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen können zeitgleich auch online unter https://www.idstein.de/umwelt-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/bebauungspläne/im Verfahren sowie auf der Website der Planergruppe ROB https://planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (https://planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/) eingesehen werden und sind über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de verfügbar.

Für Fragen oder eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter der +49 6126 78-0 bzw. per E-Mail an info@idstein.de oder wenden Sie sich direkt an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Idstein, den 15. Mai 2023

Der Magistrat
der Hochschulstadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister