Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung Überschwemmungsgebiet Dattenbach
Auf Grund § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) sowie § 45 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) ist beabsichtigt
das Überschwemmungsgebiet des Dattenbachs (Goldbachs), mit Kröftelbach, Weiherbach und Silberbach von oberhalb der Ortslage Oberrod bis zum Zusammenfluss mit dem Daisbach
in den Gemarkungen der Stadt Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis),
der Gemeinde Glashütten (Hochtaunuskreis)
sowie der Städte Eppstein und Kelkheim (Taunus) (Main-Taunus-Kreis)
durch Rechtsverordnung festzusetzen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, liegt vom 27. Januar 2023 bis zum 27. März 2023 einschließlich im Rathaus der Stadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, während der üblichen Sprechstundenzeiten
Montag bis Mittwoch von 07:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Die genannten Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Idstein unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden https://www.idstein.de/rathaus-politik/aktuelles/bekanntmachungen/.
Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei meiner Behörde, dem
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17a/b
65205 Wiesbaden
vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus dem Hessischen Wassergesetz ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind bzw. einer wasser-rechtlichen Zulassung bedürfen.
Wiesbaden, den 16.01.2023
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Wiesbaden
IV/WI-41.2-79 b 03
Im Auftrag
gez.
Alfred Borrmann
- Schwarzbach - Dattenbach - Verordnung - RTK-HTK-MTK - Entwurf
- Schwarzbach - Dattenbach - Erläuterungstext
- Schwarzbach - Dattenbach - Flurstücksverzeichnis
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 1
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 2
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 3
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 4
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 5
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 6
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 7
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 8
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 9
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 10
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 11
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 12
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 27
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 28
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 29
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 30
- Schwarzbach - Dattenbach - Blatt 31
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Idstein, den 17. Januar 2023
Magistrat der
Hochschulstadt Idstein
Im Auftrag
gez.
Zabel