Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Umlegung in der Gemarkung Idstein, Umlegungsgebiet Limburger Straße 71;
Unanfechtbarkeit
Der Umlegungsplan und der Beschluss der vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Idstein, Limburger Straße 71, sind am 12. September 2022 unanfechtbar geworden.
Mit dem Tage dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss und dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eigewiesen.
Soweit im Beschluss der vereinfachten Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugeteilten Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.
Die im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen werden mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit und der Erteilung der Übernahmeerklärung des Amtsgerichtes (Grundbuchamt) fällig.
Idstein, den 18. Januar 2023
Magistrat der
Hochschulstadt Idstein
Im Auftrag
gez.
Wilz
Leitender Baudirektor