Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

4. Änderung des Bebauungsplans "Bockshahn", Idstein-Kern


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2024 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Bockshahn“ in der Fassung vom 15. März 2024 mit Darstellung der Umweltbelange und artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von 5.719 m² (0,5 ha). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1/3 (tlw.), 1/11 (tlw.), 39/12 (tlw.), 27/17 (tlw.), 27/19, 27/39 und 27/40 (tlw.).

Die genaue Lage des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Das städtebauliche Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Bockshahns" liegt in der Schaffung von Wohnraum mit hohem ökologischem Standard im Rahmen von Mehrfamilienhäusern, sowie der Schaffung von kleineren gewerblichen Einheiten mit hohem ökologischem Standard zur Nahversorgung des angrenzenden Taunusviertels.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fanden in der Zeit vom 14. November 2022 bis 16. Dezember 2022 statt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung, Hydrogeologischem Bericht, Verkehrsuntersuchung, schalltechnischer Stellungnahme sowie dem Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden in der Zeit vom Mittwoch, den 12. Juni 2024 bis einschließlich Freitag, den 19. Juli 2024 im Internet wie folgt veröffentlicht:

Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Idstein wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro, während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie    Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Emailadresse oder/und Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@idstein.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB der Planergruppe ROB aus 65824 Schwalbach am Taunus übertragen worden sind.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611 1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

 

Idstein, den 3. Juni 2024

 

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

 

 

gez. Christian Herfurth
Bürgermeister