Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplans „Kalmenhof";
Idstein-Kern


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 16. Dezember 2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Kalmenhof“ in Idstein-Kern gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. November 2023 wurde der dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegende städtebauliche Entwurf sowie das Nutzungskonzept in seiner weiterentwickelten Fassung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage dieser aktualisierten Unterlagen beschlossen.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von rd. 3,4 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Idstein, Flur 19 die Flurstücke 8 (teilweise Wörsbach), 9/3, 10/3, 11/3 und 18/11.

Die genaue Lage des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die städtebauliche Zielsetzung der Nachverdichtung des nördlichen Bereiches des Geländes "Kalmenhof", sowie der nachhaltigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Einbindung der geplanten Bebauung auf Grundlage des Entwurfes des Büros "Stein, Hemmes, Wirtz" verfolgt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Idstein. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der nachfolgend genannten Veröffentlichungsfrist.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wird in der Zeit vom

Montag, den 04. März 2024 bis einschließlich Freitag, den 12. April 2024

auf der Internetseite der Stadt Idstein https://www.idstein.de/umwelt-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/bebauungsplaene/im-verfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Allgemeinen Dienststunden:

                                               Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

                                               Donnerstag von               7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

                                               Freitag von                      7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an stadtplanung@idstein.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Die Planunterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de verfügbar.

Während der Veröffentlichungsfrist wird den Bürgern in Form der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Das Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine der Grundlagen für die Beratungen in den städtischen Körperschaften werden.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Idstein, den 22. Februar 2024

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister