Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Richtlinie der Hochschulstadt Idstein zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen


Aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere des Schutzes der Erdatmosphäre (u. a. Minderung der Kohlendioxid-Emissionen), gewährt die Hochschulstadt Idstein im Rahmen dieser Richtlinie Zuschüsse zu Maßnahmen mit dem Ziel der Reduzierung des Einsatzes nicht erneuerbarer Energiequellen und der Förderung der Nutzung emissionsarmer bzw. -freier, regenerativer Energieträger und regenerativer Energieerzeugung.

Der Magistrat der Hochschulstadt Idstein hat am 24. Juni die "Richtlinie der Hochschulstadt Idstein zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen" genehmigt. 

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten "Öffentlichen Bekanntmachung".