Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kappus-Anlage / Am Bahnhof 1" 2. Änderung, Idstein-Kern


Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein in ihrer Sitzung am 14.12.2023 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kappus-Anlage / Am Bahnhof 1“ wurde dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt teilt mit Verfügung vom 29.02.2024 mit, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kappus-Anlage / Am Bahnhof 1“ gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt wird.

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Raum B 19 während der allgemeinen Dienststunden

                                               Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

                                               Donnerstag von               7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

                                               Freitags von                     7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Idstein, den 7. März 2024

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister