Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Informationen zur Grundsteuerreform


Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben, also Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2022 sowie die Verbrauchsabrechnungen für das Jahr 2021, werden ab Montag, 24. Januar 2022, von der Hochschulstadt Idstein versendet. In diesem Jahr ist zusätzlich als Basisinformation ein Flyer der Hessischen Steuerverwaltung zur bereits angekündigten Grundsteuerreform beigefügt.

Da die Grundsteuer aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts künftig nicht mehr auf Basis des bisherigen „Einheitswerts“ erhoben werden darf, müssen die Finanzämter für jedes einzelne Grundstück einen neuen Grundsteuermessbetrag festlegen. Deshalb sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks aufgefordert, ab dem 1. Juli 2022 eine entsprechende Erklärung abzugeben und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Ab 2025 wird die Steuer auf dieser neuen Basis erstmals von den Städten und Gemeinden erhoben.

Das für die Erklärung dringend notwendige sechzehnstellige Einheitswert-Aktenzeichen befindet sich nicht nur auf dem Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes sondern auch auf dem aktuellen Abgabenbescheid der Hochschulstadt Idstein, wenn dieser Grundsteuer ausweist. Es verbirgt sich auf den Abgabenbescheiden der Hochschulstadt Idstein hinter der Abkürzung „EW-AZ“. Darauf weist jetzt die Idsteiner Stadtverwaltung hin. 

Fragen zur Grundsteuerreform und zur Abgabe der Erklärung sind nicht an die Hochschulstadt Idstein, sondern direkt an das zuständige Finanzamt zu richten.

Informationsflyer der hessischen Steuerverwaltung zur Grundsteuerreform