Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Zum Termin ins Rathaus mit FFP2-Maske


Ab Montag, 10. Januar, müssen Besucherinnen und Besucher bei Terminen im Idsteiner Rathaus, in den Gebäuden der Stadtwerke sowie in allen anderen städtischen Dienstgebäuden eine FFP2-Maske tragen. Andere medizinische Masken, wie beispielsweise sogenannte OP-Masken, sind nicht mehr zulässig. Gleiches gilt auch für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, wenn sie sich nicht alleine in einem Büro aufhalten. In Kindertagesstätten gilt die FFP2-Maskenpflicht beim Dialog zwischen Erwachsenen, also beispielsweise beim Gespräch zwischen Erzieherinnen und Eltern. 

Hintergrund für die verschärfte Maskenpflicht ist die befürchtete Omikron-Welle. Da das Robert-Koch-Institut ein extremes Ansteigen von Krankheitsfällen durch die neue Virusvariante erwartet, die zu einer Überlastung des Gesundheitssystems und zugleich zu einem massiven Ausfall von Arbeitskräften in systemrelevanten Bereichen führen könnte, hat sich die Stadt Idstein zu dieser weiteren Schutzmaßnahme entschlossen. Nochmals wirbt die Stadt Idstein dafür, eventuelle Anliegen telefonisch oder per Mail an die Verwaltung heranzutragen. Sollte ein Besuch der Verwaltung unumgänglich sein, muss hierfür weiterhin zwingend ein Termin vereinbart werden. Dies ist über die Online-Terminvergabe auf der städtischen Homepage www.idstein.de oder telefonisch unter 06126 78-0 möglich. Beim Betreten des Rathauses gilt die 3G-Regel. Für die Tourist-Info, die Mobi-Info sowie die Stadtbücherei wurde die 2G-Regel festgelegt. Die entsprechenden Nachweise sowie ein Personalausweis sind bereit zu halten. Die Stadt Idstein bittet um Verständnis für die Maßnahmen, die die weitere schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante bremsen sollen.