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Pressemitteilung

Tournesol-Kuppel darf endlich betreten werden


Die guten Nachrichten zuerst: Die Kuppel der Tournesol-Freizeitanlage kann endlich betreten werden. Zwischenzeitlich liegen detaillierte statische Berechnungen vor, die mit Stand vom 18. April 2023 wieder eine fast vollständige Begehbarkeit des Kuppelbereiches ermöglichen – ohne das zuvor für erforderlich gehaltene Stützgerüst.

Ein Betretungsverbot gilt weiterhin für das Zentrum des Kuppelbereichs mit der Glaspyramide. Im größten Teil des Kuppelbereichs und in den Becken können nun aber endlich die Brandortreiniger ihrer Arbeit nachgehen. Anschließend soll die weitere Schadenshöhenermittlung angegangen werden. Auch der voraussichtlich erforderliche Schraubentausch könnte nach der Reinigung und weiteren Prüfungen in Angriff genommen werden.

Dennoch: Schon jetzt ist augenscheinlich, dass mit einer kurzfristigen Wiederinbetriebnahme der Kuppel und damit des Badebereiches nicht gerechnet werden kann. So stellten bei einem Ortstermin vor einigen Tage die Sachverständigen und die Gutachter der Versicherungen fest, dass das Dach – eine Trapezblechkonstruktion – im Bereich der Kuppel in weiten Teilen abgängig ist. Auch die auf diesem Dach befindlichen Lüftungsgeräte sind irreparabel geschädigt. Sie müssen demontiert und entsorgt werden.

Die Reinigung der Bereiche außerhalb der Kuppel ist weitgehend abgeschlossen. Jetzt wurden die Planer gebeten, ein Szenario für eine mögliche Teilinbetriebnahme auszuarbeiten. Dieses beinhaltet die Bereiche Sauna, Fitness, Wellness. Dieses wird derzeit erstellt und mit den Fachfirmen abgestimmt. Darauf aufbauend soll ein Angebot zur Realisierung ausgearbeitet werden. Zeitnah ist hierzu eine Gesellschafterversammlung vorgesehen. Auf dieser sollen die bis dahin erarbeiteten Szenarien diskutiert und abgestimmt werden.