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Pressemitteilung

Stadt Idstein führt Trinkwasserampel ein


Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung führt die Stadt Idstein eine sogenannte Trinkwasserampel ein. Auf www.idstein.de wird künftig der aktuelle Versorgungszustand mit Trinkwasser auf einen Blick zu sehen sein, und welche Verhaltensregeln sich daraus für die Idsteiner Verbraucher ableiten.

„In den vergangenen Jahren sind wir mit unseren Trinkwasservorräten trotz der heißen Sommer gut durch diese Trockenphasen gekommen. Eine Reglementierung unsererseits war nicht notwendig, da wir aus eigenen Quellen und Schürfungen sowie mit dem bezogenen Fremdwasser unseren Bürgerinnen und Bürgern stets eine ausreichende Trinkwassermenge anbieten konnten“, so Leiter der Stadtwerke Ingo Viehböck. „Engpässe gibt es vor allem dann, wenn beispielsweise  viele Idsteinerinnen und Idsteiner zeitgleich ihre Pools befüllen. Die neue Trinkwasserampel wird daher allen die Bedeutung unseres Wassers nochmal deutlich machen. Wir alle gemeinsam können vorausschauend und mit ein wenig Rücksicht dafür sorgen, dass für jeden immer die notwendigen Wassermengen zur Verfügung stehen.“

Die Trinkwasserampel zeigt wie eine Verkehrsampel Grün, Gelb oder Rot. Liegt der aktuelle Wasserverbrauch im Normalbereich steht die Ampel auf Grün, es gibt keine Einschränkungen, dennoch sollte verantwortungsvoll mit dem kostbaren Nass umgegangen werden.

Steht die Ampel auf Gelb, liegt der Verbrauch deutlich über dem Durchschnitt. Deshalb muss die Stadt Idstein mehr Fremdwasser kaufen als üblich. Hier greifen erste Regulierungsmaßnahmen: Die Gartenbewässerung muss auf ein Minimum beschränkt werden, Gebäude, Terrassen, Fahrzeuge oder ähnliches dürfen nicht gereinigt werden; Pools, Zisternen oder Wasserspeicher dürfen nicht befüllt werden. Größere Wasserentnahmen müssen mit den Stadtwerken abgestimmt werden.

Liegt der Verbrauch mehrere Tage im Spitzenbereich, muss Wasser dringend gespart werde. Die Ampel zeigt Rot: Das Bewässern des Gartens ist untersagt, nur Neuanpflanzungen dürfen moderat bewässert werden. Die unter Gelb genannten Verbote, wie das Befüllen von Swimmingpools gelten weiter. Aus Standrohren darf kein Wasser entnommen werden.

Über die Einstufung der jeweiligen Ampelstufe entscheidet ein Gremium, dem Bürgermeister Christian Herfurth, der diensthabende Wassermeister sowie der Betriebsleiter der Wasserwerke angehören.

Wenn dauerhaft mehr Wasser verbraucht wird, als die Eigenfördermenge und der maximale Fremdwasserbezug ermöglichen, entfällt die Ampel: Der Wassernotstand wird ausgerufen. Damit tritt die Gefahrenabwehrverordnung in Kraft. Nur der notwendigste Wasserverbrauch ist dann noch erlaubt. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5000 Euro.

„Wir alle gehen davon aus, dass ein solcher Notfall in absehbarer Zeit nicht eintreffen wird, aber wir sollten prinzipiell immer mit der Ressource Wasser sparsam umgehen“, appelliert Ingo Viehböck an die Idsteinerinnen und Idsteiner.