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Pressemitteilung

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest


im Zuge des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen hat das Landwirtschaftsministerium die betroffenen Gebiete neu abgegrenzt. Die bisherige Restriktionszone von rund 100.000 Hektar wurde in eine sogenannte Sperrzone II umgewandelt. Zusätzlich wird daran angrenzend ein zehn Kilometer breiter Streifen als eine neue Sperrzone I festgelegt. Diese umfasst knapp 150.000 Hektar und wirkt als sogenannte Pufferzone. Sie erweitert das betroffene Gebiet um Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße.

In Idstein gilt für die Stadtteile Eschenhahn, Dasbach, Lenzhahn, Heftrich und die Jagdbezirke Idstein I und Idstein II die Sperrzone I.

In der Sperrzone I wird zur verstärkten Jagd aufgerufen. Ziel ist, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr für die Wildschweine einzudämmen. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Gleichwohl gibt es Einschränkungen für den Umgang mit erlegtem Schwarzwild sowie bei den Jagdarten (keine Bewegungs- und Erntejagden), da gleichzeitig eine Versprengung der Wildschweine verhindert werden muss. 

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