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Pressemitteilung

Hochschulstadt Idstein will weitere Klimaschutzmaßnahmen fördern


Es ist ein Puzzle-Teilchen in einer komplizierten Förderlandschaft: Seit dem 1. Januar 2022 fördert die Hochschulstadt Idstein unter anderem private Photovoltaik-Anlagen mit maximal 2.000 Euro und Balkonmodule mit bis zu 150 Euro. Rund 450 Haushalte konnten von der städtischen Förderung in den vergangenen zwei Jahren profitieren. Etwa 400.000 Euro wurden dafür bisher ausgezahlt.

Nun hat die Hochschulstadt ihre Förderrichtlinie überarbeitet, diese wird zum 15. Juli 2024 in Kraft treten. Die neue Richtlinie soll einerseits verständlicher sein und zugleich ausführlicher erläutern, welche Maßnahmen unter welchen Bedingungen gefördert werden. Außerdem wurden die Fördermaßnahmen erweitert. Neben den Solaranlagen zur Erzeugung von Strom, zur Brauchwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung sowie Stecker-PV-Anlagen, sogenannten „Balkonmodulen“, sind auch künftig Stromspeicher für Stecker-PV-Anlagen förderfähig.

Neu in den Förderungskatalog aufgenommen wurden ortsfeste Stromladestationen für E-Fahrzeuge als eigenständig förderbare Maßnahme sowie weitere Maßnahmen, die den Verbrauch fossiler Energieträger reduzieren oder ersetzen. Darunter fällt der Einbau eines PV-Heizstabes zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung.

Für die einzelnen Maßnahmen werden entweder pauschale oder prozentual anteilige Zuschüsse gewährt, alle Förderungen sind jedoch durch Maximalbeträge gedeckelt. Um eine Förderung zu erhalten, muss der Antrag mit den notwendigen Nachweisen spätestens 12 Monate nach Stellung der Schlussrechnung eingereicht werden. In einem Kalenderjahr kann jeweils nur ein Antrag gestellt werden, der aber mehrere Maßnahmen beinhalten kann. Die maximale Zuschusshöhe von 2.000 Euro bleibt unverändert. Eigenleistungen können prinzipiell nicht gefördert werden.

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