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Pressemitteilung

Erfolgreiches Pop-up Konzept wird neu aufgelegt


Mit Geldern aus dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ hat die Stadt Idstein bereits 2023 unter dem Namen „Pop up – mit Zukunft“ Gründungen und Neuansiedlungen aus den Bereichen Einzelhandel und Dienstleistung, die Geschäftsräume im Zentrum bezogen haben, eine Mietförderung ermöglicht. Gezahlt wurde aus dem Fördertopf maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Kaltmiete für längstens sechs Monate. Jetzt wird das Programm nochmals aufgelegt, die entsprechende Richtlinie wurde vom Magistrat verabschiedet.

Insgesamt zwölf Unternehmen wurden im ersten Förderzeitraum bezuschusst mit einer Gesamtsumme von knapp 40.000 Euro. Bilanz: Elf Betriebe konnten sich über den Förderzeitraum hinaus etablieren, lediglich ein Unternehmen hat inzwischen wieder geschlossen. Die Richtlinie war auf den 30. November 2023 befristet, denn ursprünglich sollte das Förderprogramm dann enden, sprich: Alle Kommunen sollten die zugesagten Gelder bis zu diesem Zeitpunkt ausgegeben haben. Doch die Hessische Landesregierung kam dem Wunsch der Städte entgegen und verlängerte den Förderzeitraum um ein Jahr.

Mit Mitteln aus „Zukunft Innenstadt“ hat Idstein seit Förderbeginn zahlreiche Projekte, die in einer Lenkungsgruppe mit verschiedenen Innenstadtakteuren erarbeitet wurden, umsetzen können. Auf der Agenda stand die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Zentrum, ein digitales Stadtführungsangebot, die Erweiterung des Online-Schaufensters „IdsteinLiebe“, ein Outdoor-Treffpunkt für junge Menschen und vieles mehr. Da einige der angestoßenen Projekte nicht kurzfristig umgesetzt werden konnten, zum Beispiel die Einführung eines Idstein-Gutscheins, stehen für 2024 noch Restmittel zur Verfügung.

Einen Teil davon möchte die Stadt nun nochmals in eine Mietförderung investieren, um dem Leerstand von Gewerbeflächen in der Innenstadt entgegen zu wirken. Unterstützt werden sollen vorrangig Existenzgründer und Start-ups aus Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, Kunst und Kultur, deren Nutzungsideen einen Mehrwert für die Innenstadt bieten, zum Beispiel als Frequenzbringer, oder die Alleinstellungsmerkmale aufweisen, die innenstadttauglich oder innovativ sind.

Wie 2023 können Anträge auch rückwirkend gestellt werden und zwar von allen Unternehmen, die sich nach dem 1. Dezember 2023 in Idstein angesiedelt haben. Über die konkrete Förderung entscheidet im Einzelfall der Magistrat der Hochschulstadt. Längstens für sechs Monate kann der Mietzuschuss gezahlt werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines abgeschlossenen Mietvertrages. Die Zahlungen enden automatisch mit dem Förderprogramm am 30. November. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Die neu aufgelegte Richtlinie ist ab sofort gültig, und soll unbürokratisch umgesetzt werden. Die Richtlinie und deren Geltungsbereich ist auf der Homepage der Stadt Idstein nachzulesen oder kann über das Referat für Wirtschaftsentwicklung, Stadtmarketing und Kultur angefordert werden. Die Beantragung erfolgt formlos, per Mail an die Referatsleiterin Frau Sabine Fritz, sabine.fritz@idstein.de. Bei Rückfragen ist Sabine Fritz unter 06126 78-610 zu erreichen.

Hier finden Sie die Richtlinie zur Gewährung eines Mietzuschusses.

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