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Wasserzähler selbst ablesen


Die Stadt Idstein bittet auch in diesem Jahr alle Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtige, die Ablesung der Wasserzähler spätestens bis zum 18. Dezember 2024 selbst durchzuführen. Eine entsprechende Mitteilung der Stadt wird in den nächsten Tagen versendet. 

Hilfreich dabei ist der angegebene QR-Code, mit dem der Zählerstand ohne weitere Angaben online an die Stadt übermittelt werden kann. Sollte die Übermittlung mittels QR Code nicht möglich sein, kann der Zählerstand über einen abgedruckten Link, einer dem Schreiben angefügten Ablesekarte oder per E-Mail an steueramt@idstein.de mitgeteilt werden. Eine telefonische Übermittlung ist nicht möglich. 

Wenn auf einem Grundstück mehrere Zähler installiert sind, zum Beispiel für eine Regenwassernutzungsanlage, sollte auf die richtige Zuordnung der Eintragungen geachtet werden. Wurden im Laufe des Jahres Zählerwechsel vorgenommen, werden diese bei der Abrechnung berücksichtigt. 

Sollte der Zählerstand bis zum 18. Dezember 2024 nicht vorliegen, muss der Verbrauch geschätzt werden.