Pressemitteilung
Pflegesaison auf Idsteiner Friedhöfen beginnt
Gemäß der derzeit gültigen Friedhofssatzung ist das Abstellen von Gegenständen und Grabschmuck bei bestimmten Grabvarianten wie Urnenbaumbestattungen, Urnenrasengräbern und Urnennischen untersagt. Hierfür stehen extra dafür vorgesehene Ablageflächen zur Verfügung. Im Rahmen der bevorstehenden Pflegesaison bittet die Friedhofsverwaltung deshalb darum, vorhandene Gegenstände, Grabschmuck und Blumengestecke auf den Grabplatten dieser Gräber bis zum 4. April 2025 zu entfernen. Die nach diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Gegenstände werden von den städtischen Mitarbeitern einmalig auf die Ablageflächen geräumt und in den folgenden Wochen entsorgt.