Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
    Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.

    Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

  • Voraussetzungen

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Idstein

    Der Gesetzgeber hat in einer neuen Verordnung festgelegt, dass für die Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passbilder benutzt werden dürfen. Eine Annahme von Passbildern in ausgedruckter Form ist dann nicht mehr möglich. Die digitalen Passbilder können Sie bei zertifizierten Fachgeschäften (Fotostudios) erstellen lassen. Sie erhalten dort einen Code, den Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mitbringen. Anhand des Codes können wir das Foto digital abrufen.

    Alternativ dazu, kann das Passfoto bei Ihrem Termin direkt im Bürgerbüro angefertigt werden. Dabei kann aber keine Rücksicht auf die Ästhetik der Bilder genommen werden. Sollten die Bilder für Sie nicht zufriedenstellend sein oder auch nicht nach den Vorgaben aufgenommen werden können (z. B. bei Babys und Kleinkindern), müssen wir an ein zertifiziertes Fachgeschäft verweisen und es muss ein neuer Termin im Bürgerbüro vereinbart werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie ggf. einen neuen Personalausweis beantragen.

    Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende