Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Sirenenanlage

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hochschulstadt Idstein unterhält derzeit 24 Sirenenanlagen im gesamten Stadtgebiet, die eine flächendeckende Sirenenbeschallung zur „Warnung der Bevölkerung“ (Eine Minute auf- und abschwellender Heulton), „Feueralarm“ (Eine Minute Dauerton, zweimal unterbrochen) und einer Entwarnung (Eine Minute durchgehender Dauerton) ermöglichen. Die vorhandenen Sirenenanlagen werden über digitale Alarmempfänger angesteuert und durch die zentrale Rettungsleitstelle in Bad Schwalbach ausgelöst.

    Die Idsteiner Bürgerinnen und Bürger können auf verschiedenen Wegen eine amtliche Gefahrenwarnung erhalten und somit weitestgehend gewarnt werden. Eine Warnung kann zum Beispiel bei großflächigen Bränden, Unwettern, dem Austritt chemischer Stoffe oder dem Fund von Kampfmitteln erforderlich machen. Wann und in welchem Umfang gewarnt wird, entscheidet die Einsatzleitung der Feuerwehr oder der Bürgermeister als gesamtpolitischer Verantwortlicher.

    Aktuelle Gefahren – und Warnmeldungen, die auf eine akute Gefahr der Bevölkerung hinweisen, werden ebenfalls über die zentrale Rettungsleitstelle an entsprechende Warn-Apps wie NINA, HessenWARN, MoWAS usw. weitergeleitet. Zudem werden auf diesem Wege die Informationen direkt in die Rundfunkanstalten übertragen und das Radio- und Rundfunkprogramm umgehend unterbrochen. Daher ist es dringend anzuraten, dass Sie eine dieser Warn-Apps auf Ihrem Smartphone installieren.

    Bei drohenden Gefahren oder nach Eintritt eines Großschadensereignisses kommt eine schnelle und gezielte Warnung der Bevölkerung eine große Bedeutung zu. Neben den von der Feuerwehr vorgehaltenen mobilen Sirenenanlagen kann es ebenfalls möglich sein, dass ein Bürgertelefon in der Stadtverwaltung eingerichtet und eine entsprechende Rufnummer bekannt gegeben wird.

    Die vorhandenen Sirenenanlagen im Stadtgebiet Idstein werden teilweise auch zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren genutzt und dienen generell zur „Warnung der Bevölkerung“.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende