Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Leistungsbeschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfall kalendern entnommen werden.
Zuständig für die Entsorgung von Abfällen im Rheingau-Taunus-Kreis ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) des Rheingau-Taunus-Kreises in Bad Schwalbach. Von dort aus werden alle Müllabfuhrtermine organisiert.
Der Abfallkalender informiert über die Abfuhrtermine für Restmüll, Gelber Sack, Bioabfall, Papiermüll und die Annahmetermine für Sonderabfall.
Darüber hinaus gibt der Abfallkalender Auskunft über die Wertstoffhöfe sowie die Sperrmüll- und Elektrogroßgerätesammlung.
Sie erhalten den Abfallkalender an der Infotheke im Bürgerbüro bzw. online.