Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Sportförderung im Bereich Behindertensport

  • Leistungsbeschreibung

    Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport gewährt werden. Dies erfolgt mittels einer Anschubfinanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Verfahrensablauf

    Einreichen eines formlosen Antrags an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten, die geplanten Formen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel). Der Antrag wird durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einer sportfachlichen Prüfung unterzogen.

  • Voraussetzungen

    Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Behindertensports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formloser Antrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bearbeitungsdauer

    Zeitnah.

  • Rechtsgrundlage

    Art. 62a Hessische Verfassung

  • Rechtsbehelf

    Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Stelle erhoben werden.

  • Bemerkungen


An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege,
Abteilung Sport
 

Zuständige Abteilungen