Mietspiegel erhalten und durchsehen
Leistungsbeschreibung
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,
- ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
- ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen
- einfachen Mietspiegeln
- und qualifizierten Mietspiegeln.
Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.
Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.
Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,
- wo eine Wohnung liegt und
- wie groß,
- alt,
- energetisch saniert
- oder luxuriös ausgestattet sie ist.
Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:
- Doppelglasfenster,
- Strukturheizkörper oder
- Parkettboden.
Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.
Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde IdsteinDer gemeinsame "(einfache) Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Bereich der Stadt Idstein, Stadt Taunusstein, Stadt Bad Schwalbach und der Gemeinde Niedernhausen" - Stand 07/2022 - dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet Vermietern und Mietern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren.
Die Städte Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach und Niedernhausen stellen in Zusammenarbeit mit Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V. , Haus & Grund Wiesbaden e. V., Haus & Grund Idstein und Haus & Grund Bad Schwalbach e. V. und unter Mitwirkung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mieten für Grundstücke und Gebäude, Frau Nicole Deml-Moog, Hünstetten diesen gemeinsamen Mietspiegel auf.
Der Mietspiegel beinhaltet die sogenannte Kalt- oder Nettomiete pro qm Wohnfläche und Monat. Unberücksichtigt bleiben hierbei die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige einzelvertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt. Im Zuge der Anpassung an die Marktentwicklung in der Region Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach und Niedernhausen wird der Mietspiegel für die beteiligten Städte alle 4 Jahre erstellt.
Der Mietspiegel ist kostenfrei online einzusehen.
Eine Druckversion des aktuellen Mietspiegels (Stand 2022) können Sie gegen eine Schutzgebühr von 3,00 € beim Bürgerbüro Idstein anfordern. Bitte überweisen Sie den Betrag vorab auf eines der Konten der Stadtkasse Idstein unter Angabe des Verwendungszwecks "Mietspiegel".
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