Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Gewerberegister, Auskunft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
    Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

    An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
     

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Idstein

    Eine Gewerbezentralregisterauskunft muss persönlich (eine Bevollmächtigung ist nicht möglich) beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und in Idstein gemeldet sind.

    Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

    Belegart 1 wird an Ihre Meldeanschrift gesendet
    Belegart 9 wird direkt an die anfordernde Behörde gesendet

    Bitte informieren Sie sich bei der Vorlagestelle vor Beantragung, welche Belegart der Gewerbezentralregisterauskunft benötigt wird.

    Wird eine Gewerbezentralregisterauskunft über eine Firma benötigt, werden außerdem folgende Daten abgefragt: Firmenname und Adresse, Rechtsform, Registereintrag und –gericht, Verwendungszweck. Die Firma muss sich in Idstein befinden.

    Benötigte Unterlagen
    Personalausweis oder Reisepass
    Anschrift und Verwendungszweck der anfordernden Behörde

    Gebühren
    13,00 €

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
    Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende