Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Teaser
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde IdsteinDer Gesetzgeber hat in einer neuen Verordnung festgelegt, dass für die Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passbilder benutzt werden dürfen. Eine Annahme von Passbildern in ausgedruckter Form ist dann nicht mehr möglich. Die digitalen Passbilder können Sie bei zertifizierten Fachgeschäften (Fotostudios) erstellen lassen. Sie erhalten dort einen Code, den Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mitbringen. Anhand des Codes können wir das Foto digital abrufen.
Alternativ dazu, kann das Passfoto bei Ihrem Termin direkt im Bürgerbüro angefertigt werden. Dabei kann aber keine Rücksicht auf die Ästhetik der Bilder genommen werden. Sollten die Bilder für Sie nicht zufriedenstellend sein oder auch nicht nach den Vorgaben aufgenommen werden können (z. B. bei Babys und Kleinkindern), müssen wir an ein zertifiziertes Fachgeschäft verweisen und es muss ein neuer Termin im Bürgerbüro vereinbart werden.
Welche Gebühren fallen an?
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: