Wichtige Informationen
Wichtige Informationen für Sie
- Die Terminanfrage des Dorfgemeinschaftshauses kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder auch online erfolgen.
- Sollte der von Ihnen gewünschte Termin möglich sein, erhalten Sie von uns eine schriftliche Nutzungsgenehmigung ꟷ gerne auch in digitaler Form.
- Die Übergabe der Räumlichkeiten sowie die Schlüsselaus- und -/rückgabe erfolgt ausschließlich durch den Hallenwart. Daher bitten wir Sie sich 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung mit dem Hallenwart in Verbindung setzen, um einen Termin zur Übergabe zu vereinbaren und um eventuell noch offene Fragen zu klären. Die Kontaktdaten unser Hallenwarte sind in unserer Nutzungsgenehmigung enthalten. Nutzen Sie gerne auch das Angebot eines Besichtigungstermins der Räumlichkeiten sowie des Inventars, damit Sie Ihre Veranstaltung besser planen können. Auf diese Weise gewinnen Sie auch einen Eindruck der Umgebung. Für Besichtigungstermine vor Erteilung einer Nutzungsgenehmigung können Sie gerne die Kontaktdaten des Hallenwartes bei der Liegenschaftsverwaltung erfragen.
- Die Nassreinigung der genutzten Räumlichkeiten muss nach der Veranstaltung von dem Nutzer vorgenommen bzw. veranlasst werden.
- Angefallener Müll ist vom Nutzer mitzunehmen und gemäß den Richtlinien über die Müllentsorgung des Rheingau-Taunus-Kreises zu entsorgen.
- Einweggeschirr und Einwegbesteck (Plastikgeschirr/ -besteck etc.) darf für Veranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus nicht benutzt werden
- Bei der Durchführung von werktäglichen Übungsbetrieben sind die Räumlichkeiten in einem sauberen Zustand (zumindest besenrein) zu hinterlassen.
- Informationen über die Höhe der Nutzungsgebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung für die Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Idstein, können aber auch gerne direkt bei der Liegenschaftsverwaltung angefragt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreich versendete Reservierungsanfrage noch keine Reservierungsbestätigung darstellt.