Friedhöfe
Friedhöfe
Friedhöfe sind die letzte Ruhestätten des Menschen. Als Orte der Trauer geben sie den Angehörigen Trost und Kraft. Die würdevolle Gestaltung unserer Friedhöfe ist der Stadt Idstein deshalb ein wichtiges Anliegen ebenso wie die gute und einfühlsame Kommunikation mit den Hinterbliebenen.
Die Stadt Idstein unterhält die Friedhöfe in Idstein-Kern sowie in den Stadtteilen Dasbach, Ehrenbach, Eschenhahn, Heftrich, Kröftel, Lenzhahn, Oberrod (für Nieder-Oberrod), Oberauroff (für Niederauroff und Oberauroff), Walsdorf und Wörsdorf. Auch der jüdische Friedhof in Idstein wird von der Stadt gepflegt, wird aber nicht mehr belegt.
Auf unseren Friedhöfen stehen verschiedene Grabtypen zur Wahl. Die Ruhezeit beträgt immer 30 Jahre. Bei einigen Grabtypen kann diese Zeit nicht verlängert werden.
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten werden auf allen Friedhöfen der Stadt Idstein angeboten. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre und ist nicht verlängerbar. Auch Kinder können in Reihengrabstätten auf allen Idsteiner Friedhöfen beigesetzt werden.
Wahlgrabstätten
Hier wird in Einzelwahlgrabstätten, Doppelwahlgrabstätten und Mehrfachgrabwahlstätten unterschieden. Die Friedhöfe in Dasbach und Heftrich bieten keine dieser Möglichkeiten. Auf allen anderen Idsteiner Friedhöfen werden Einzelwahlgrabstätten und Doppelwahlgrabstätten angeboten, Mehrfachwahlgrabstätten gibt es nur auf den Friedhöfen in Idstein-Kern, Walsdorf und Wörsdorf.
Urnenreihengrabstätten
Urnenreihengrabstätten werden auf allen Friedhöfen der Stadt Idstein angeboten. Diese Gräber können nach Ablauf der Nutzungszeit nicht nacherworben werden. Maximal können vier Urnen in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt werden.
Urnenrasengrabstätten
Urnenrasengrabstätten gibt es nicht in Dasbach und Oberauroff. Ansonsten steht dieser Grabtyp überall zur Verfügung. Die Gräber mit maximal zwei Urnen können nach Ablauf der Nutzungszeit nicht nacherworben werden
Gemeinschaftsgrabstätten für die namenlose Beisetzung von Urnen
Die Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld ist nur auf dem Friedhof in Idstein-Kern möglich. Die Gräber können nach Ablauf der Nutzungszeit nicht nacherworben werden.
Urnenbaumgrabstätten
Sogenannte Baumbestattungen können bisher nur auf den Friedhöfen in Idstein, Oberauroff, Wörsdorf und Walsdorf durchgeführt werden. Auf dem Friedhof in Idstein stehen verschiedene Baumarten für die Beisetzung in einer Urnenbaumgrabstätte zur Verfügung. Bei Graberwerb kann der Baum durch Angehörige gewählt werden, allerdings erfolgt die Belegung am Baum dann im Uhrzeigersinn mit maximal zwei Urnen. Geplant ist eine weitere Urnenbaumgrabstätte in Dasbach. Es handelt sich um eine naturverbundene Bestattung ähnlich der Waldbestattungen, die zudem keine Pflege durch Angehörige erfordert. Die Grabpflege obliegt der Stadt Idstein.
Urnenwahlgrabstätten
Urnenwahlgrabstätten werden auf allen Idsteiner Friedhöfen angeboten, mit Ausnahme der Friedhöfe in Dasbach und Heftrich. Maximal können dort vier Urnen beigesetzt werden.
Urnennischen
Urnennischen gibt es bisher nur auf dem Friedhof in Oberauroff. Dort wurde für diese Bestattungsform eine spezielle Urnenwand mit 36 Kammern gebaut. In jeder Kammer können zwei Urnen beigesetzt werden.
Formulare
Die Friedhofsverwaltung ist Ansprechpartner für Fragen zur Bestattung, Trauerfeier, Grabstätte, Ruhefrist, Bestattungsgebühr, Grabgestaltung, Errichtung von Grabanlagen sowie Abräumung von Grabstätten. In Abstimmung mit dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen, Steinmetzen und Gärtnereien versuchen wir, im Falle des Todes eines Angehörigen auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen. Wenn Sie Vorsorge treffen möchten und sich bereits zu Lebzeiten über die Möglichkeiten auf unseren Friedhöfen informieren möchten, sind wir ebenfalls für Sie da.