Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Jugendförderung - Antrag Zuschuss

Förderantrag Jugendfreizeitmaßnahmen


Gemäß der Idsteiner Förderrichtlinien können nur Jugendliche mit Wohnsitz in Idstein gefördert werden. Weitere Teilnehmende haben jedoch Einfluss auf die Anzahl der geförderten Betreuenden.  Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Beginn zu stellen.

Um die Zuschusshöhe zu ermitteln, legen Sie bitte nach Abschluss der Maßnahme die Teilnehmerliste vor.

Kontakt:



Ich bin damit einverstanden, dass die hier freiwillig erfassten Daten automatisiert verarbeitet werden. Ich stimme zu, dass die Stadt Idstein die Daten elektronisch verarbeitet und nur zur Erfüllung meines Anliegens speichert.

Weitere Hinweise zur Datenerhebung und -speicherung können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.