Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Jugendförderung - Antrag Zuschuss

Förderantrag Jugendfreizeitmaßnahmen

Gemäß der Idsteiner Förderrichtlinien können nur Jugendliche mit Wohnsitz in Idstein gefördert werden. Weitere Teilnehmende haben jedoch Einfluss auf die Anzahl der geförderten Betreuenden.  Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Beginn zu stellen.

Um die Zuschusshöhe zu ermitteln, legen Sie bitte nach Abschluss der Maßnahme die Teilnehmerliste vor.

Kontakt:



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