Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Jugendförderung - Antrag Zuschuss für Ausstattung und Material

Förderantrag für Beihilfen zur Ausstattung und Material für die Jugendarbeit


Gemäß § 4 der Jugendförderungsrichtlinien der Hochschulstadt Idstein können Beihilfen für die Ausstattung von Jugendräumen und Material für die Jugendarbeit sowie Material zur Durchführung von Jugendfreizeiten beantragt werden. 

Beihilfen gemäß Punkt 4.1 und 4.2 sind vor Anschaffung schriftlich zu beantragen. Nach schriftlicher Zusage  erfolgt die Bezuschussung nach Einreichung der Quittungen durch den Antragsteller. 


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