Jugendförderung - Antrag Zuschuss für Ausstattung und Material
Förderantrag für Beihilfen zur Ausstattung und Material für die Jugendarbeit
Gemäß § 4 der Jugendförderungsrichtlinien der Hochschulstadt Idstein können Beihilfen für die Ausstattung von Jugendräumen und Material für die Jugendarbeit sowie Material zur Durchführung von Jugendfreizeiten beantragt werden.
Beihilfen gemäß Punkt 4.1 und 4.2 sind vor Anschaffung schriftlich zu beantragen. Nach schriftlicher Zusage erfolgt die Bezuschussung nach Einreichung der Quittungen durch den Antragsteller.
Kontakt: