Zivilschutz
Für den zivilen Bevölkerungsschutz ist jede Kommune selbst verantwortlich. Es gehört zu den Aufgaben des Bürgermeisters, des Stadtbrandinspektors und seinen Mitarbeitern sowie den Freiwilligen Wehren sich auf mögliche Szenarien vorzubereiten, entsprechende Pläne zum Schutz der Bevölkerung zu erarbeiten und abzustimmen. Dies ist ein dauernder Prozess. So benötigt die Bevölkerung in einem Krisenfall wie beispielsweise einem flächendeckenden, langfristigen Stromausfall Anlaufstellen. Die Feuerwehrhäuser in den einzelnen Stadtteilen sind dann als geeignete Anlaufstelle zu betrachten. Es könnte in verschiedenen Situationen erforderlich werden, schnell Unterbringungsmöglichkeiten bereit zu stellen. Hierfür eignen sich die örtlichen Dorfgemeinschaftshäuser. In der Kernstadt ist die Stadthalle ein zentraler Anlaufpunkt bei großflächigen Notlagen. Der Idsteiner Feuerwehrstützpunkt fungiert dann als Meldekopf. Hier wird eine Notstromversorgung vorgehalten. Büros und Schulungsräume können als Stabsräume genutzt werden. Das Rathaus dient im Krisenfall als politische Führungsstelle und ebenfalls als Anlaufstelle für Bürger, hier kann bei Katastrophen ein Bürgertelefon geschaltet werden.
Warnung der Bevölkerung
In Idstein werden Bürgerinnen und Bürger auf unterschiedlichen Wegen gewarnt. So löste die Stadt Idstein beispielsweise beim Brand einer Sporthalle 2021 die Warnsysteme Hessen-Warn, ehemals „Kat-Warn“, und NINA aus. Regelmäßig werden die 24 Sirenen im Stadtgebiet getestet, acht davon sind bereits elektronische Sirenenanlagen. In den kommenden zehn Jahren sollen die noch vorhandenen Motorsirenen durch elektronische und notstromversorgte Anlagen ersetzt werden. Zur Verbesserung der Hörbarkeit sind zwei weitere Anlagen in den Randbereichen NassauViertel und dem Gewerbegebiet Frauwald geplant. Mobile Sirenenanlagen, die direkte Durchsagen an die Bevölkerung ermöglichen, werden ebenfalls in der Feuerwehr vorgehalten.
Selbsthilfe und private Notfallvorsorge
Auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, durch geeignete Selbstschutzmaßnahmen Vorsorge für Krisenfälle zu treffen. Dieser Selbstschutz umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, im engeren Wohn- und Arbeitsbereich in einem Verteidigungsfall oder bei einem besonders schweren Schadenereignis drohenden oder eintretenden Schäden, insbesondere an Leben und Gesundheit sowie an lebenswichtigen Einrichtungen oder Gütern zu verhindern, zu mildern oder zu beseitigen. Gemeint sind damit alle Maßnahmen, die Einzelne und die Gemeinschaft auf freiwilliger Grundlage aus eigener Kraft gegen diese Gefahren erbringen können. Die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und die private Notfallvorsorge haben einen hohen Stellenwert. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt dafür eine Vielzahl an Materialien zur Verfügung.