Hände mit Taschenrechnern

Finanzen

Gesetzliche Basis für die Aufstellung des jährlichen Haushaltes der Stadt Idstein ist die Hessische Gemeindeordnung sowie die Gemeindehaushaltsverordnung.

Der Haushaltsplan bildet die kalkulierten Ein- und Ausgaben eines Haushaltsjahres ab. An den Planungen für das jeweils nächste Haushaltsjahr der Stadt Idstein sind alle Ämter beteiligt. Die Vorschläge werden von der Finanzabteilung im Haushaltsentwurf gebündelt. Der Bürgermeister legt den Entwurf zunächst dem Magistrat vor und bringt dann in seiner Funktion als Kämmerer den Haushaltsentwurf in die Stadtverordnetenversammlung ein. Diese gibt den Entwurf an die Fachausschüsse zur Beratung weiter. Abschließend entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die eingebrachten Änderungsvorschläge und den Haushaltsplan in seiner Gesamtheit.

Nach der Verabschiedung folgt das Genehmigungsverfahren durch die Kommunalaufsicht (Rheingau-Taunus-Kreis). Bis der Haushalt genehmigt ist, gilt die sogenannte „vorläufige Haushaltsführung“. Das bedeutet, dass Gelder für geplante freiwillige Vorhaben nicht verausgabt werden dürfen, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben müssen aber zu jederzeit erfüllt werden, unabhängig vom Stand des Genehmigungsverfahrens.

Dem Haushaltsplan, der von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden kann, sind viele interessante Zahlen zu entnehmen. 

Eine grafisch aufbereitete erste Übersicht und Zusammenfassung bietet der „Interaktive Haushalt“.