Gremien
Politische Gremien
Bürgermeister
Der Bürgermeister wird in Hessen direkt von den Bürgern der Gemeinde gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei den letzten Idsteiner Bürgermeisterwahlen am 26. Mai 2019 wurde Herr Christian Herfurth für eine weitere Amtszeit (CDU) gewählt.
Der Bürgermeister führt und beaufsichtigt als Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Verwaltung. Er leitet die Sitzungen des Magistrats, bereitet dessen Beschlüsse vor und sorgt für deren Umsetzung, soweit nicht Stadträte/innen direkt mit der Ausführung beauftragt werden. Er kann innerhalb des Magistrats Aufgaben und Zuständigkeiten direkt an Stadträte/innen delegieren.
In dringenden Fällen kann der Bürgermeister die erforderlichen Maßnahmen von sich aus anordnen, wenn die vorherige Entscheidung des Magistrats nicht eingeholt werden kann. Er muss den Magistrat aber hierüber unverzüglich unterrichten.
Verletzt ein Beschluss des Magistrats das Recht, gehört es zu den Pflichten des Bürgermeisters, zu widersprechen. Gleiches gilt, wenn durch einen Beschluss das Wohl der Stadt gefährdet wird.
Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
Der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein gehören ehrenamtlich tätige Stadtverordnete an. Ihre Zusammensetzung wird alle 5 Jahre bei der Kommunalwahl durch die in Idstein Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen. Geleitet werden die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung durch den Stadtverordnetenvorsteher.
Magistrat
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde und besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Die Magistratsmitglieder werden, mit Ausnahme des von den Bürgern der Gemeinde direkt gewählten Bürgermeisters, von der Stadtverordnetenversammlung für 5 Jahre gewählt.
Dem Magistrat der Stadt Idstein gehören der Bürgermeister als hauptamtliches Magistratsmitglied und Vorsitzender des Magistrats sowie 12 ehrenamtliche Magistratsmitglieder an.
Als Kollegialorgan fasst der Magistrat seine Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Magistratsmitglieder nehmen an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil, haben hier aber kein Stimmrecht.
Ausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Sie kann jederzeit neue Ausschüsse bilden und bestehende auflösen. Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Ortsbeiräte
Bei der demokratischen Willensbildung in der Stadt kommt den Ortsbeiräten eine wichtige Aufgabe zu, da sie, als Kenner der Situation vor Ort, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beraten. Sie bilden ein aktives Bindeglied zwischen der Bürgerschaft des Stadtteils und dem Rathaus. Bei allen wichtigen Angelegenheiten des Stadtteils, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplanes, ist der Ortsbeirat zu hören.
In allen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, hat der Ortsbeirat ein Vorschlagsrecht. Für die Ortsbeiräte eröffnet sich damit eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung auf Probleme des jeweiligen Stadtteils aufmerksam zu machen. Die Beschlüsse des Ortsbeirates sind für den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung zwar nicht bindend, nehmen allerdings bei den Beratungen eine wichtige Rolle ein.
Die Ortsbeiräte fassen ihre Beschlüsse in der Regel in öffentlichen Sitzungen, allerdings kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Geleitet werden die Sitzungen durch den Ortsvorsteher.