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Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Wahlbenachrichtigungen müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein.
Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Hochschulstadt Idstein, Tel.: +49 6126 78-140-142, buergerbuero@idstein.de, um Ihre Wahlberechtigung zu prüfen.
Gewählt werden kann durch persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen oder durch Briefwahl.
Briefwahl beantragen
Sie haben als wahlberechtigte/r Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, online einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.
Um Briefwahl beantragen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung etwa 3 Wochen vor der Wahl informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Dieser kann mündlich (persönlich im Wahlbüro) oder schriftlich gestellt werden. Eine Beantragung ist möglich über:
- Antrag für einen Wahlschein → auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- per Email wahlen@idstein.de (Wahlbezirk-Nummer und Nummer des Wählerverzeichnisses erforderlich; diese Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung)
- Online über den Wahlschein im Internet
- formlos schriftlich, nicht telefonisch
Briefwahlunterlagen können auch persönlich (unter Vorlage des Ausweises) im Bürgerbüro abgeholt werden. Dort kann auch auf Wunsch die Briefwahl vor Ort – unter Wahrung des Wahlgeheimnisses – durchgeführt werden. Die Briefwahlunterlagen können auch für vier weitere Wahlberechtigte abgeholt werden – mit entsprechender Vollmacht. Wahlbriefe können direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben, aber auch per Post versendet werden. Dabei ist die Dauer der Postzustellung zu beachten.
Wichtige Informationen zur Briefwahl
- Der Tag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung über das Internet liegt zwei Tage vor dem gesetzlichen Stichtag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung. Die Beantragung über Post oder Mail ist noch 2 Tage länger möglich.
- Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post oder in die Briefwurfanlage am Rathaus in Idstein eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahltag um 18 Uhr im Idsteiner Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Hinweise für Briefwählerinnen & -wähler vor der Wahl
In akuten Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch noch kurzfristig, von Bevollmächtigten, am Wahltag selbst bis 15.00 Uhr im Idsteiner Rathaus beantragt und abgeholt werden. Bis 18 Uhr können die Wahlbriefe dann noch in den Briefkasten des Idsteiner Rathauses eingeworfen werden. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung aller bis dahin abgegebenen Stimmen.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt: (für Fragen zur Briefwahl)
Kontakt: (alle anderen, die Wahl betreffenden Fragen)