Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Mietspiegel

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In zahlreichen Städten und Gemeinden können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

Dabei ist jedoch zu unterscheiden zwischen sogen. einfachen und qualifizierten Mietspiegeln. Ein einfacher Mietspiegel ist lediglich eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten (§ 558c Abs. 1 BGB). Ein qualifizierter Mietspiegel hingegen wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.

Der gemeinsame "(einfache) Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Bereich der Stadt Idstein, Stadt Taunusstein, Stadt Bad Schwalbach und der Gemeinde Niedernhausen" - Stand 07/2022 -  dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet Vermietern und Mietern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren.

Die Städte Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach und Niedernhausen stellen in Zusammenarbeit mit Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V. , Haus & Grund Wiesbaden e. V., Haus & Grund Idstein und Haus & Grund Bad Schwalbach e. V. und unter Mitwirkung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mieten für Grundstücke und Gebäude, Frau Nicole Deml-Moog, Hünstetten diesen gemeinsamen Mietspiegel auf.

Der Mietspiegel beinhaltet die sogenannte Kalt- oder Nettomiete pro qm Wohnfläche und Monat. Unberücksichtigt bleiben hierbei die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige einzelvertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt. Im Zuge der Anpassung an die Marktentwicklung in der Region Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach und Niedernhausen wird der Mietspiegel für die beteiligten Städte alle 4 Jahre erstellt.

Der Mietspiegel ist kostenfrei online einzusehen.

Mietspiegel

Mietspiegel 2022

Online

Für die Zusendung eines Flyers fallen 3,- € Bearbeitungs-und Portokosten an. Für diesen Fall überweisen Sie bitte den Betrag vorab auf eines der Konten der Stadtkasse Idstein unter Angabe des Verwendungszweck „Mietspiegel" und fügen Sie den Überweisungsbeleg der Anforderung bei.


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