Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes erfordert immer eine ausreichende Grundstückserschließung (Erschließungsanlagen).
Hierzu gehören unter anderem der Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, Gehwegen, Straßenentwässerung, Parkflächen, Straßenbeleuchtung und Grünanlagen.
Für die erstmalige Herstellung dieser Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Idstein als Kostenersatz Straßenerschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127-135 des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Idstein.