Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Wasser- und Kanalanschluss

Anschlussbeiträge Wasser und Abwasser

Zur Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von Einrichtungen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erhebt die Stadt Idstein jeweils Anschlussbeiträge für Wasser und Abwasser.

Die Erhebung dieser Anschlussbeiträge erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Idstein über die Wasserversorgung - Wasserversorgungssatzung - und der Satzung der Stadt Idstein über die Entwässerung - Entwässerungssatzung.




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