Fließ- und Stillgewässer
Fließ- und Stillgewässer
Das Idsteiner Land ist von einer Vielzahl an Bächen durchzogen, die zum einen in den Emsbach und somit in die Lahn in Richtung Norden fließen (Walsdorf, Wörsdorf, Idstein, Dasbach, Heftrich, Nieder- & Oberauroff, Ehrenbach, Eschenhahn), zum anderen in Richtung Süden über den Schwarzbach in den Main münden (Kröftel, Nieder-Oberrod, Lenzhahn). All diese Bäche sind sogenannte Gewässer III. Ordnung, deren Unterhaltung der Stadt Idstein obliegt, ausgenommen der Emsbach als Gewässer II. Ordnung. Insgesamt verlaufen innerhalb von Idstein etwa 76 km Fließgewässer, die durch die Stadt unterhalten werden müssen, was eine große verantwortungsvolle Aufgabe darstellt. Ausgenommen ist hier das Gewässersystem des Dattenbaches, welches durch den Abwasserverband Main-Taunus unterhalten wird.
Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union hat mit der Einführung im Jahr 2000 die Mitgliedsländer dazu verpflichtet, alle richtlinienrelevanten Fließgewässer in einen ökologisch und chemisch guten Zustand zu versetzen. Der ökologische Zustand wird durch so genannte Renaturierungen verbessert. Das bedeutet, dass beispielsweise Hindernisse in Gewässern beseitigt werden, die von Fischen nicht passiert werden können oder ein massiver Uferverbau beseitigt und naturnah gestaltet wird. Auch gerade Bachverläufe über größere Strecken sollen mäandernd (geschlängelt) hergestellt werden, was zu einer Reduzierung der Fließgeschwindigkeiten führen kann und somit auch eine positive Auswirkung im Hochwasserfall haben kann.
Renaturierungen in Idstein
Die Stadt Idstein hat bereits im Jahr 2012 mit der Renaturierung des Emsbaches im gesamten Stadtgebiet (ca. 3,5 km) ein langjähriges Projekt abgeschlossen. In diesem Zuge hat man dem Emsbach mehr Platz zur durch Bereitstellung von Flächen gegeben und an vielen Stellen strukturverbessernde Maßnahmen umgesetzt.
Beispiel Emsbach: Verbreiterung des Gewässerquerschnitts (nur durch Flächenbereitstellung möglich), Herstellung eines naturnahen Bachbetts
Fotos: Planungsbüro Koch
Beispiel Emsbach: Beseitigung eines Wanderhindernisses für Teile der aquatischen Fauna durch Herstellung einer rauen Rampe
Fotos: Planungsbüro Koch
Idstein möchte der WRRL gerecht werden und die noch offenen Maßnahmen umsetzen. Die Beseitigung von Wanderhindernissen und damit die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer von der Quelle bis zur Mündung, die Bereitstellung von weiteren Flächen für eine Eigendynamik und die Verbesserung der Struktur (naturnahe Gestaltung) stehen dabei als Ziele auf der Agenda
Aktuell gehen die Planungen für die Renaturierung des Wörsbaches oberhalb der Stadt Idstein in die finale Phase. Auch hier wird dem Wörsbach mehr Platz gegeben und ein naturnahes Gewässerprofil gestaltet werden. Seitens des Landes Hessen werden derartige Maßnahmen mit bis zu 95 % gefördert.
100 wilde Bäche
Um bei den Kommunen das Thema „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ noch mehr in den Fokus rücken, wurde durch das Land Hessen das Programm „100 wilde Bäche“ mit großem Erfolg ins Leben gerufen. Hierbei werden die Städte und Gemeinden bei der Initiierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen durch die Hessische Landgesellschaft (HLG) unterstützt.
Auch Idstein hat mehrere Bäche für dieses Programm angemeldet, jedoch wurde lediglich der Kesselbach in das Programm mit aufgenommen. Hier soll im Mündungsbereich in der Wörsbach auf einer Länge von ca. 300 m die Durchgängigkeit und naturnahe Strukturen hergestellt und Flächen für einen Gewässerrandstreifen und eigendynamische Entwicklung bereitgestellt werden.