Traktor auf einem Feld im Frühling

Bodenschutz

Bodenschutz

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

Ziel der Bundesregierung ist die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme. Eine an die Bodenqualität orientierte Planung und Ausweisung der zu bebauenden Flächen kann dabei helfen, die Verluste von hochqualitativen Böden zu reduzieren.

Insbesondere Ackerböden erfüllen mit der Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie von pflanzlichen Rohstoffen eine der wichtigsten Funktion für den Menschen: die  Produktionsfunktion.  Sie dienen weiter als Wasserspeicher und –filter sowie als Kohlenstoffspeicher und sind daher auch für den ⁠Klimaschutz von großer Bedeutung. Dieses lebenswichtige Gut gilt es zu schützen und zu erhalten. Mit der Ernennung zum Boden des Jahres wurden die Ackerböden 2023 in den Fokus gestellt. 

Für 2024 wurde der Waldboden zum "Boden des Jahres" gekürt. 

Um zu verhindern, dass hochwertige und leistungsstarke Böden in ihrer Funktion dauerhaft durch Inanspruchnahme für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen verloren gehen, hat die Idsteiner Stadtverordnetenversammlung beschlossen, ein Bodenschutzkonzept erstellen zu lassen. Nach dem Pilotprojekt "Bodenschutzkonzept Wetzlar" ist die Hochschulstadt Idstein die zweite hessische Kommune, deren Förderantrag bewilligt wurde. Jetzt kann mit der Erarbeitung des Bodenschutzkonzeptes begonnen werden.


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