Blick über Wiesen und Wälder im Taunus

Landschaftspflege

Landschaftspflege

Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten. 

Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Hessen bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten (Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union) durchgeführt. 

Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) - F = Fauna, Tierwelt, F = Flora, Pflanzenwelt, H = Habitat, Lebensraum - von 1992 und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (V-RL) von 1979 hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, das europaweit zusammenhängende Netz von Schutzgebieten NATURA 2000 zu errichten.

FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind verbindliches EU-Recht. Ziel ist die biologische Vielfalt durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.

Die Stadt Idstein liegt mit einigen größeren zusammenhängenden Waldflächen im FFH-Gebiet 5716-309 Dattenberg und Wald westlich Glashütten mit Silber- und Dattenbachtal.

Das Land fördert die Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, i. d. R. Landwirte.

Renaturierungsmaßnahmen in Idstein

  • Renaturierungsmaßnahme Emsbach (von Gemeindegrenze Waldems-Esch bis Gemeindegrenze Bad Camberg-Würges)


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