Bebauungspläne

Bebauungspläne

Bebauungspläne stellen eines der wichtigsten Hilfsmittel der modernen Stadtplanung dar. Eine Kommune ist dabei nicht verpflichtet Bebauungspläne aufzustellen, sie sollen lediglich aufgestellt werden, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Wann genau dies der Fall ist liegt im Ermessen der Kommune. Ein essentieller Teil des Verfahrens ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger – rechtlich, je nach Verfahren, mindestens einmal vorgeschrieben – hat sich die Stadt Idstein zusätzlich selbst verpflichtet, bei jedem Verfahren zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit durchzuführen. Dies geschieht durch Offenlegung der Ideen und Entwürfe und häufig zusätzlich durch eine öffentliche Informationsveranstaltung.

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, die die zukünftig mögliche Bebauung des jeweiligen Gebietes regeln. Darüber hinaus sind weitere ergänzende Unterlagen Teil des Bebauungsplanes. Dazu gehören eine Begründung, in der Ziele und wesentliche Auswirkungen des Planes dargelegt werden, ein Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung, in der erläutert wird, wie Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden.

Die Festsetzungen im Bebauungsplan bestimmen positiv, welche baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig sind. Ein Zwang, die Grundstücke in der vorgesehenen Form neu zu bebauen oder bestehende bauliche Anlagen gemäß den Festsetzungen umzubauen, besteht jedoch grundsätzlich nicht.

Für rechtssichere Auskünfte zur Bebaubarkeit wenden Sie sich bitte an das Bau- und Planungsamt. Informationen zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und laufenden Bebauungsplanverfahren gibt Ihnen ebenfalls gerne die Abteilung Stadtplanung. Die Bebaubarkeit eines Grundstückes kann jedoch verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. 

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