im Verfahren

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Planungsverfahren in der Stadtplanung. Die Stadt Idstein stellt daher sowohl im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch) als auch im Rahmen  der Öffentlichen Auslegung der Entwürfe von Bauleitplänen (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) die vorliegenden Planungsunterlagen digital zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen aktueller Bauleitplanverfahren zu nehmen. Alle hier abgelegten Bebauungspläne der Stadt Idstein dienen lediglich zu Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Bau- und Planungsamtes. Ihre Stellungnahme zu den Planungen können Sie während der Auslegungsfrist beim Magistrat der Stadt Idstein abgeben.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Wie sich aus der Bezeichnung dieses Verfahrensschrittes bereits ergibt, dient dieser zur frühzeitigen Information und Unterrichtung der Öffentlichkeit insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkung der Planung. Gerade auch in dieser Planungsphase können Sie sich frühzeitig informieren und mit Anregungen in das Planverfahren einbringen.

Offenlegung von Bauleitplänen 

Die Auslegung des eigentlichen Bauleitplanentwurfs findet im Rahmen der förmlichen Offenlegung statt. Hier finden Sie die Termine der formellen öffentlichen Auslegungen vor Ort sowie die zugehörigen wesentlichen Unterlagen (Planentwürfe und Begründungen) zum Download. Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der abschließenden Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ihre Stellungnahme zu den Planungen können Sie während der Auslegungsfrist beim Bau- und Planungsamt abgeben. Alle im Rahmen der Offenlegung fristgemäß von Ihnen abgegebenen Stellungnahmen sind von der Stadt Idstein zu prüfen und das Ergebnis wird Ihnen nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung schriftlich mitgeteilt. Wirken Sie aktiv mit!

Ihre Anregungen können Sie während der Auslegungsfrist formlos an den Magistrat der Hochschulschulstadt Idstein senden. Bitte beachten Sie, Ihre Anregung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Adresse angeben sowie das Datum und die Bezeichnung des Bebauungsplanes. 




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