Abwasser
Abwasser
Die Stadt Idstein betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers und gegebenenfalls auch des Grundwassers als eine öffentliche Einrichtung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden von den Stadtwerken Abwasseranlagen hergestellt, betrieben, erneuert, geändert, unterhalten und notfalls beseitigt (stillgelegt).
Die Grundstücksentwässerungsanlage sind alle Einrichtungen auf dem Privatgrundstück, die der Sammlung, Vorreinigung und Ableitung des Abwassers dienen. Die Anschlussleitung ist die Leitung von der öffentlichen Kanalleitung bis zur Grenze des zu entsorgenden Privatgrundstückes.
Das im Haus anfallende Abwasser wird über die Grundstücksentwässerungsanlage und die Anschlussleitung zur öffentlichen Kanalleitung abgeleitet. Hierfür werden Gebühren gemäß Satzung der Stadt Idstein über die Entwässerung - Entwässerungssatzung - nach dem "gesplitteten Maßstab" erhoben.
Die Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbehandlung betragen:
Wasser: pro cbm 3,48 € zuzüglich 7 % MwSt.
Abwasser: pro cbm 1,30 € und 0,33 € pro cbm versiegelte Fläche
Zur Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von Einrichtungen für die Abwasserentsorgung erhebt die Stadt Idstein jeweils Anschlussbeiträge. Die Erhebung dieser Anschlussbeiträge erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Idstein über die Entwässerung - Entwässerungssatzung.
Der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage bzw. die Erneuerung, Änderungen, Reparatur einer vorhandenen Leitung muss vor Ausführung der Arbeiten beantragt werden.
Idstein und die Stadtteile sind aufgrund ihrer geographischen Lage Mitglied in drei Abwasserverbänden, und zwar im